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Neue Coronaverordnung Baden-Württemberg

Liebe Eltern, Liebe Patienten!

Wie bereits viele von Ihnen mitbekommen haben, ist am 09.04.2020 eine neue Coronaverordnung in Kraft getreten.

Laut §6a Satz 1 „dürfen nur akute Erkrankungen oder Schmerzzustände (Notfälle) behandelt werden. Andere als Notfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem Außerkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben.“

Die Landeszahnärztekammer befindet sich aktuell über die Osterfeiertage in Gesprächen mit der Landesregierung und versucht eine Umschreibung bzw. Streichung dieses Paragrafen zu erreichen, da ein Berufsverbot für die Zahnärzteschaft zum jetzigen Zeitpunkt nicht begründet werden kann.

Erreicht wurde bisher, dass „medizinisch notwendige“ Behandlungen durchgeführt werden dürfen/sollen. (Minister Lucha)

Wir werden ab Dienstag alle betroffenen Patienten telefonisch oder per Email kontaktieren und die notwendigen Termine verschieben. Alle Behandlungen mit festsitzenden Apparaturen fallen aufgrund der notwendigen fortlaufenden Kontrollen unter die medizinische Notwendigkeit.

Sie können sich gerne auch telefonisch bei uns melden oder eine Email an verwaltung@drselz.de schreiben.

Ihr Praxisteam Dr. Selz