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Neue Auslegungshinweise zu § 6a der Coronaverordnung

Mit Stand vom 12.04.2020 hat Herr Minister Manfred Lucha folgende Auslegungshinweise zu § 6a der neuen Coronaverordnung bekannt gegeben:

Unsere Praxis wird somit weiterhin geöffnet bleiben und medizinisch notwendige Behandlungen (v.a. festsitzende Apparaturen und Notfälle) durchgeführt werden.

Sollten Sie Fragen zu Ihrem Termin haben, dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an verwaltung@drselz.de.

Ihr Praxisteam